KR - Washington. Von einer höchst fragwürdigen Entscheidung des Obersten Gerichts des US-Bundesstaates New York vom 13. Juni 2006 in der Sache
New York Central Mutual Fire Insurance Company (NY Central) v. Jorge Aguirre et al. wird in der Auslandsbeilage der aktuellen Januar-Ausgabe der
Zeitschrit für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht, Kochinke / Meis, VersRAl 2007 Heft 1, 10-11, berichtet.
Auch wenn es der Versicherte unterlassen hat, seiner vertraglich geregelten Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht zur ordnungsgemäßen Geltendmachung des behaupteten Schadens durch Ausfüllen und Einreichen des
Proof-of-Claim-Formulars nachzukommen, soll der Versicherer nach
§3420(d) des Versicherungsgesetzes des Bundesstaates New York dazu verpflichtet sein, den Versicherten
as soon as reasonably possible von der Verweigerung des Versicherungsschutzes zu unterrichten. Ganz nebenbei, sozusagen als Tipp für die Praxis, regt das Gericht an, dass die Versicherer von vornherein bestimmte Fristen für die Rücksendung der Formulare festsetzen, um so selbst nicht im Ungewissen zu bleiben, nach welchem Zeitraum sie dann dem Versicherten die Verweigerung anzeigen müssen.
Im Ergebnis sind die Schadensabteilungen im Bundesstaat New York somit künftig gezwungen, auch mit Querulanten schriftlich zu korrespondieren, die eine Geltendmachung von Ansprüchen lediglich pauschal in Aussicht stellen. Man muss kein Prophet sein, um vorhersehen zu können, dass die Versicherer den dadurch anfallenden Mehraufwand über kurz oder lang an die Versicherungsnehmer weiterreichen werden.