Blogger ins Gefängnis?
CK • Washington. Aufregung herrscht, weil der Transparenz- und Ethik-Entwurf S.1 des Senats theoretisch Blogger ins Gefängnis bringen kann. §220 wendet sich gegen die Praxis von Lobbyisten, zur Unterstützung der von ihnen forcierten Gesetzgebung mit dem Einsatz von Bloggern Stimmung zu machen.
Statt Grassroots Lobbying, der Stimme des Volkes, werden Gesetzgeber dann mit Astroturf-Propaganda konfrontiert. Die kritisierte Änderungen im Entwurf sind jedoch milder als sie erscheinen. Sie betreffen gewerbliche Blogs mit einem Umsatz von $25.000, die zudem ihre Leser auffordern, bei ihrem Volksvertreter vorzusprechen.
Solange er die erforderliche Transparenz-Meldung einreicht, kann dem Blogger nichts geschehen. Entsprechende Regelungen gibt es schon lange und werden von den Gerichten nicht als verbotene Einschränkung der verfassungsrechtlich geschützten Rechte auf Meinungs- und Petitionsfreiheit angesehen. Dies entspricht der Tendenz des Gesetzes, das Transparenz höher als Ethik bewertet.
Statt Grassroots Lobbying, der Stimme des Volkes, werden Gesetzgeber dann mit Astroturf-Propaganda konfrontiert. Die kritisierte Änderungen im Entwurf sind jedoch milder als sie erscheinen. Sie betreffen gewerbliche Blogs mit einem Umsatz von $25.000, die zudem ihre Leser auffordern, bei ihrem Volksvertreter vorzusprechen.
Solange er die erforderliche Transparenz-Meldung einreicht, kann dem Blogger nichts geschehen. Entsprechende Regelungen gibt es schon lange und werden von den Gerichten nicht als verbotene Einschränkung der verfassungsrechtlich geschützten Rechte auf Meinungs- und Petitionsfreiheit angesehen. Dies entspricht der Tendenz des Gesetzes, das Transparenz höher als Ethik bewertet.