Statt Grassroots Lobbying, der Stimme des Volkes, werden Gesetzgeber dann mit Astroturf-Propaganda konfrontiert. Die kritisierte Änderungen im Entwurf sind jedoch milder als sie erscheinen. Sie betreffen gewerbliche Blogs mit einem Umsatz von $25.000, die zudem ihre Leser auffordern, bei ihrem Volksvertreter vorzusprechen.
Solange er die erforderliche Transparenz-Meldung einreicht, kann dem Blogger nichts geschehen. Entsprechende Regelungen gibt es schon lange und werden von den Gerichten nicht als verbotene Einschränkung der verfassungsrechtlich geschützten Rechte auf Meinungs- und Petitionsfreiheit angesehen. Dies entspricht der Tendenz des Gesetzes, das Transparenz höher als Ethik bewertet.