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Samstag, den 20. Jan. 2007

Blogger ins Gefängnis?  

.   Aufregung herrscht, weil der Transparenz- und Ethik-Entwurf S.1 des Senats theoretisch Blogger ins Gefängnis bringen kann. §220 wendet sich gegen die Praxis von Lobbyisten, zur Unterstützung der von ihnen forcierten Gesetzgebung mit dem Einsatz von Bloggern Stimmung zu machen.

Statt Grassroots Lobbying, der Stimme des Volkes, werden Gesetzgeber dann mit Astroturf-Propaganda konfrontiert. Die kritisierte Änderungen im Entwurf sind jedoch milder als sie erscheinen. Sie betreffen gewerbliche Blogs mit einem Umsatz von $25.000, die zudem ihre Leser auffordern, bei ihrem Volksvertreter vorzusprechen.

Solange er die erforderliche Transparenz-Meldung einreicht, kann dem Blogger nichts geschehen. Entsprechende Regelungen gibt es schon lange und werden von den Gerichten nicht als verbotene Einschränkung der verfassungsrechtlich geschützten Rechte auf Meinungs- und Petitionsfreiheit angesehen. Dies entspricht der Tendenz des Gesetzes, das Transparenz höher als Ethik bewertet.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.