• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 24. Jan. 2007

Hauswasser, Schokolade  

.   $2.710 kostet das Wurzelziehen samt temporärer Krone - und: Einem Internetzimmer für Patienten. Und strahlende Mädels bringen Wasser in mit der Hausmarke etikettierten Flaschen. Zur Krönung folgt eine mit der Hausmarke bedruckte Tasche mit Zahnbürste mit Marke, Kaffeetasse mit Marke und diversen Nütz- und Niedlichkeiten, jeweils mit der Marke. Nur die Schokolädchen stammen aus einem anderen Haus.

Ein Vorbild für die Kanzlei? Dort erhalten nur die Referendare eine Kanzleitasse. Das Buch über Gründer Corcoran dürfen sie nur lesen. Die Fotos mit Präsidenten, denen die Partner dienten, dürfen Mandanten nur bestaunen. Immerhin, Marken werden auch geboten, ab $1.000 pro Anmeldung beim Bundesmarkenamt. Auf den Zahn fühlen - das gehört zum Ausforschungsbeweisverfahren im US-Prozess, genauso wie pulling Teeth.


Mittwoch, den 24. Jan. 2007

Live im Kongress  

.   Neue Ideen für die Gesetzgeber? Umsetzung der Clinton-Pläne für eine Krankenversicherung? Hauptsächlich Rechtfertigung für Überwachung der Bürger und den Marsch auf Bagdad. Bush hält gerade seine nach Art.2(3) der Verfassung vorgeschriebene State of the Union-Ansprache im Repräsentantenhaus, seine zweite wichtige Amtshandlung diese Woche nach seinem gestrigen Aufruf an Abtreibungsgegner, ihren Kampf auszudehnen. Der Empfang im Kongress ist kühler als auf der National Mall, wo er mit Applaus überschüttet wurde.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.