Hilfe für Terroristen
CK • Washington. Mit Wirkung vom 26. Janur 2007 wird der Begriff auf sonstige Weise verbunden mit in der Antiterror-Verordnung 31 CFR 594.201 neu definiert. Das Amt zur Kontrolle ausländischen Vermögens, das Office of Foreign Assets Control im Schatzamt, verkündet die Änderung der Global Terrorism Sanctions Regulations im Bundesanzeiger vom 30. Januar 2007, 71 Federal Register, Heft 19, S. 4206-07. Die Verordnung setzt Executive Order 13224 von Präsident Bush vom 23. September 2001 um.
Inhaltlich betrifft die Änderung Personen, die mit vermuteten Terrorgruppen in Verbindung stehen, deren Vermögen und Finanztransaktionen eingeschränkt werden. Während einerseits die Aufhebung von Vermögenssperren für Unschuldige erleichert wird, wird andererseits auch materielle und technische Hilfe für Terroristen unterbunden.
Das kann neben Banken und anderen Finanzdienstleistern also auch Software-Hersteller oder Internet- und Logistik-Anbieter betreffen. Sie müssen die amtlichen schwarzen Listen berücksichtigen und notfalls in Washington die Erlaubnis für diverse Leistungen einholen. Wie bei den Exportkontrollen sind für Verstöße gravierende Sanktionen vorgesehen. OFAC Terror Finanzaufsicht