• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 16. Febr. 2007

Bitte nicht spucken!  

.   Was Babelfish da auftischt! Da wird einem ja schlecht. Erbrecht USA 1x1 wird zu Vomit the USA 1x1 Erb-Recht: von erben und Recht, ein Terminus Technicus des deutschsprachigen Rechts, kein Gesundheitszustand. Bitte, liebe Leser, lassen Sie sich vorsichtshalber das German American Law Journal von einem gelernten Übersetzer erklären. Und die werten Mitverfasser heißen übrigens nicht Circle, Fog, Deer und Gentleman man.


Freitag, den 16. Febr. 2007

Indianer gewinnen gegen Bund  

.   Der Bund macht einen Rückzieher, und die Indianer gewinnen. Glückspiele in den Indianerkasinos bereiteten dem Kongress solche Sorgen, dass er sich zur Gesetzgebung im Indian Gaming Regulatory Act , 25 USC §§2701 ff., gezwungen sah. Das Innenministerium muss Verordnungen entwerfen. Die Entwürfe für 25 CFR Parts 502, 546 und 547 hat es nun zurückgezogen. Der Erlass von Verordnungen setzt nach dem Administrative Procedure Act die Mitwirkung der Öffentlichkeit voraus. Diese Gelegenheit haben sich die Stämme nicht entgehen lassen und den Entwurf zu Technical Standards for Electronic, Computer, or Other Technologic Aids Used in the Play of Class II Games so zerfleddert, dass die National Indian Gaming Commission im Ministerium nun von vorne anfangen will, s. Federal Register, Band 72, Heft 31, S. 7360 (Feb. 15, 2007) u. S. 7359-7360.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.