Forum - Werbung - Haftung
CK • Washington. Haftet ein Forenbetreiber für die Einträge der Besucher? Wenn er Werbeeinnahmen aus dem Forum erzielt? Wenn er nicht an einem zensurgeilen Gerichtsstand verklagt wird? Kritische Kommentare in einem Aktienforum veranlassten eine börsennotierte Gesellschaft zur Klage gegen die unter Pseudonymen schreibenden Kommentatoren sowie den Forumanbieter. Wie zu erwarten, schloss sich in Sachen Universal Communications Systems, Inc. et al. v. Lycos, Inc. et al., Az. 06-1826, das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks am 23. Februar 2007 der herrschenden Auffassung an. Der Forenbetreiber haftet nach §230 Communications Decency Act, 47 USC §230, nicht, weil der Gesetzgeber der USA die Redefreiheit im Internet umfassend schützen wollte. Da auch die Ansprüche gegen die Kommentatoren unschlüssig vorgetragen waren, war die Klage insgesamt abzuweisen. Forenhaftung Forenbetreiber USA Internethaftung Haftungsausschluss Internet Haftung Forennutzer