Transalpin kommt der freundliche LKW-Fahrer auf der ewigen Autobahnbrücke ins Schleudern: 40 Waschmaschinen, 20 Kühlschränke gerade rücken, bevor wir runterfallen. Dafür gibt's in Rom das beste Frühstück, noch bevor der Tag graut, und die erste Lektion Italienisch. Circus Maximus, Vatikan, weiter nach Süden! Am nächsten Morgen auf der Bank am Justizpalast Messina aufgewacht. Weiter!
Nach Mitternacht von der Fähre in einen finsteren Festungshafen mit zahllosen Bars. Cowboy Bar, Dragon Bar. Huschende Schatten im Regen. Unheimliche Stille. Kein Hotel. Um 6 ist die Kirche gerammelt voll und die Sprache unbekannt. Zu Fuß in die Hauptstadt: Gerichtsbesuch. Hm? Common Law und Kodifizierung? Hybrid? Zwei Rechtskreise vermischt? Zwei Sprachen amtlich, und die Juristen dürfen auch Latein und Italienisch einbringen? Bücher kaufen, Sprache lernen - nicht immer mit Griechisch verwechseln - und noch viel mehr über das eigentümliche Eiland erfahren.
Als der Ausbildungsleiter wenige Monate später die Auslandsstation anpreist, die zuletzt jemand vor 20 Jahren gewagt hat, steht der Entschluss sofort: Malta! Der erste Schritt auf dem Weg zum amerikanischen Recht.
Der CPA erstellte das Gutachten. Auf Grundlage dieser Wertermittlung verkaufte Wetmore seine Aktien an Holden. Nach dem Verkauf behauptet Wetmore, dass der vom CPA ermittelte Wert zu niedrig angesetzt war, und verklagte ihn. Das Bundesgericht erster Instanz wies seine Klage wegen Vertragsbruchs und unerlaubter Handlung, professional Negligence und negligent Misrepresentation als unschlüssig ab.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.