• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 16. März 2007

Gesellschaftsstruktur für US-Firmen  

.   Die Haver & Mailänder Rechtsanwälte Dr. Ulrich Schnelle and Kai Graf von der Recke vermittelten am 16. März 2007 den Mitgliedern der German American Law Assocation - Capital Area Chapter in Washington wichtige Denkanstöße zum Thema der Wahl der Gesellschaftsform und des Gesellschaftssitzes aus der Sicht amerikanischer Unternehmen sowie der Umwälzung im deutschen Gesellschaftsrecht nach dem EuGH-Angriff auf die Sitztheorie.

Aus steuerlicher Sicht interessante Konstrukte für US-Investitionen in Deutschland unter Nutzung von Gesellschaftsformen in Drittstaaten und Doppelbesteuerungsabkommen mit Drittstaaten trafen eben so wie die in den USA unbekannte Strafbarkeit der Involvenzverschleppung und die Nutzung der Regeln des deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrages auf interessierte Zuhörer.

Die gelungene Darstellung der beiden Stuttgarter Anwälte von rechtlichen Entwicklungen und Ausblicken löste angeregte Erörterungen aus. Bei manchen Teilnehmern resultierten sie in der ernüchternden Erkenntnis, dass die Überlagerung des nationalen Rechts durch das Europarecht samt seiner Rechtsprechung zu USA-ähnlichen Verhältnissen führt.


Freitag, den 16. März 2007

EMail: Loyal Bushies  

.   Die Spur bei der Entlassung der Bundesstaatsanwälte führt zu Bushs rechter Hand Karl Rove. Ein Satz EMail, der den Aussagen des nun im Erklärungsnotstand befindlichen Justizministers Gonzales widerspricht, findet sich bei FindLaw.

Rove wollte Staatsanwälte abgesägt wissen, die sich nicht als loyal Bushies erwiesen. Die Bundesstaatsanwälte sind political Appointees und damit von der Gunst des Chefs im Weißen Haus abhängig.

Andererseits gilt der ungeschriebene Grundsatz, dass die Stellung eines United States Attorney zu politischer Unabhängigkeit in der Anwendung des Rechts verpflichtet.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.