Als die Kunden ihn wegen der preistreibenden Wirkung seiner Produktkoppelung und des resultierenden Marktausschlusses verklagten, verweigerte der Versicherer dem Hersteller den Deckungsschutz, der Kartellklagen nicht umfasste. Der Hersteller verklagte den Versicherer, weil der Kartellklage die Verleumdung zugrunde lag.
Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks stimmte dem Versicherer zu. Am 8. März 2007 entschied es in Sachen Great American Insurance Company et al. v. Riso, Inc., Az. 05-1857, dass die Kundenklage auf die Preisgestaltung gerichtet war. Im Kern ging es den Kunden nicht um die Diffamierung der Wettbewerber des Herstellers.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.