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Donnerstag, den 22. März 2007

Grenzen der Wissenschaft  

KS - Washington.   Wissenschaftler veröffentlichen eine Studie über Kindesmissbrauch der Klägerin. Weitere Wissenschaftler bauen darauf auf, veröffentlichen Artikel und werden aufgrund eigener Forschungen detaillierter. Die Missbrauchte erkennt sich in einem Bericht wieder und meint, nun statt anonymisiert für jedermann identifizierbar zu sein. Sie klagt und gibt ihren Namen in der Klageschrift wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts preis.

Im Fall Nicole Taus v. Elizabeth Loftus et al., Az. S133805, stehen sich die Rede- und Wissenschaftsfreiheit der Autorinnen, und das Persönlichkeitsrecht der Missbrauchten einschließlich des in den USA verfassungsgeschützten Rechts auf Anonymität gegenüber.

Der Supreme Court von Kalifornien erörterte auf 79 Seiten am 26. Februar 2007 das Urteil des Berufungsgerichts von Kalifornien: Die meisten Klagepunkte fallen unter das anti-SLAPP Gesetz, das vor den Schutz des Persönlichkeitsrechts wie auch andere Tort-Klagen die Schranke der verfassungsmässig gewährten Redefreiheit stellt.








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.