Folter - Rumsfeld haftet nicht
CK • Washington. Am 27. März 2007 entschied das Bundesgericht der Hauptstadt gegen eine Haftung des ehemaligen Verteidigungsministers Donald Rumsfeld und weiterer Beamten wegen rechtswidriger Inhaftierung und Folter von neun Personen in Afghanistan und dem Irak. Die Zivilklage der American Civil Liberties Union behauptete Menschenrechtsverletzungen durch rechtswidrige Festnahmen und Verhöre.
Obwohl Richter Hogan den Machtmissbrauch kritisierte, blieb ihm aufgrund der Immunität der Vereinigten Staaten und ihrer Organe nur die Klagabweisung. Auch das Präzedenzfallrecht belegte keine Rechtsgrundlage für Haftungsansprüche von im Ausland gefolterten Ausländern.
Daher musste er die Klage trotz moralischer Bedenken schon vor dem Beweisstadium abweisen. Das Urteil soll 58 Seiten lang sein und ist noch nicht auf der Webseite des Gerichts oder der ACLU abrufbar. Rumsfeldklage Folterhaftung
Obwohl Richter Hogan den Machtmissbrauch kritisierte, blieb ihm aufgrund der Immunität der Vereinigten Staaten und ihrer Organe nur die Klagabweisung. Auch das Präzedenzfallrecht belegte keine Rechtsgrundlage für Haftungsansprüche von im Ausland gefolterten Ausländern.
Daher musste er die Klage trotz moralischer Bedenken schon vor dem Beweisstadium abweisen. Das Urteil soll 58 Seiten lang sein und ist noch nicht auf der Webseite des Gerichts oder der ACLU abrufbar. Rumsfeldklage Folterhaftung