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Dienstag, den 27. März 2007

Folter - Rumsfeld haftet nicht  

.   Am 27. März 2007 entschied das Bundesgericht der Hauptstadt gegen eine Haftung des ehemaligen Verteidigungsministers Donald Rumsfeld und weiterer Beamten wegen rechtswidriger Inhaftierung und Folter von neun Personen in Afghanistan und dem Irak. Die Zivilklage der American Civil Liberties Union behauptete Menschenrechtsverletzungen durch rechtswidrige Festnahmen und Verhöre.

Obwohl Richter Hogan den Machtmissbrauch kritisierte, blieb ihm aufgrund der Immunität der Vereinigten Staaten und ihrer Organe nur die Klagabweisung. Auch das Präzedenzfallrecht belegte keine Rechtsgrundlage für Haftungsansprüche von im Ausland gefolterten Ausländern.

Daher musste er die Klage trotz moralischer Bedenken schon vor dem Beweisstadium abweisen. Das Urteil soll 58 Seiten lang sein und ist noch nicht auf der Webseite des Gerichts oder der ACLU abrufbar.


Dienstag, den 27. März 2007

Ein Haus für $1  

.   Wer einen Dollar für ein Haus bezahlt, liefert einen Beweis für einen verkorksten Immobilienmarkt. Wer dem überschuldeten Eigentümer $1 gibt, um ihn von der Last zu befreien, kauft nicht unbedingt den American Dream, sondern einen Albtraum. Doch heute wird dieser schnelle Weg zum Reichtum überall angepriesen.

Dem Markt wird nun die Rechnung für einen Aufschwung präsentiert, der dank unrealistischer Hypotheken entstand. $1 Anzahlung, 100% Darlehen, variable Zinsen, keine Tilgung: Das konnte nicht gut gehen. Kaum ziehen die Zinsen ein wenig an, machen die Erwerber schlapp und müssen ihre Häuser massenhaft versteigern lassen.

Andere hoffen, dabei ein Schnäppchen zu finden. Diese Auktionen drücken auch die Preise bei staatlichen Versteigerungen von Grundbesitz. Sie finden statt, wenn die pleitegegangenen Eigentümer nicht einmal die jährliche Immobiliensteuer zusammenkratzen können.

Viele goldgrabende Erwerber vergessen allerdings die Redemption-Rechte der Voreigentümer. Von Staat zu Staat unterschiedlich sind diese berechtigt, dem Ersteigerer das Haus wieder abzukaufen, manchmal auch nach langer Zeit. Bei bankinitiierten Versteigerungen wird oft das Risiko, weiterbestehende Hypotheken und andere Ansprüche mitzuerwerben, falsch einkalkuliert.

Eine bessere Investition sind wohl die Auktionshäuser. Die verdienen an diesen Vorgängen, selbst wenn sich alle anderen verspekulieren.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.