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Samstag, den 14. April 2007

Mast bricht: Schadensersatz  

.   Verrückte Schadensersatzbeträge in US-Urteilen machen immer wieder die Runde; doch mit der Wahrheit haben sie wenig gemein, weil der Richter der ersten Instanz sie oft kappt.

Nach der Entscheidung der Geschworenen können die Parteien das Verdikt schließlich ändern oder aufheben lassen. Das Ergebnis ist für die Medien meist nicht mehr interessant. So bleiben nur die zuerst verkündeten, abschreckenden Märchenzahlen in Erinnerung.

Im Fall Gregory Taylor v. Otter Tail Corporation et al., Az. 06-2589, war es allerdings der Richter, der zu weit ging. Nach der Feststellung des Bundesberufungsgerichts des achten Bezirks am 10. April 2007 hatte die Jury Schadensersatz und Schmerzensgeld für einen schwerst und dauerhaft verunglückten Angestellten richtig bemessen und der Richter zu Unrecht mit dem Rechtsmittel des Remittitur eingegriffen.

Der Unfall geschah, als ein Kabelarbeiter von dem über ihm zusammenbrechenden Telefonmasten, auf dem er arbeitete, getroffen wurde. Die kurze Urteilsbegründung stellt eine lesenswerte Einführung in die Bemessung des Schadensersatzes im allgemeinen und insbesondere bei Arbeitsunfällen dar.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.