Kunden des Wettbewerbers verlangten auch desinfizierbare Feilen. Als sie der Wettbewerber als desinfizierbar auf den Markt brachte, verklagte ihn der Erstanbieter mit der Behauptung, disinfectable sei seine Marke.
Warum der Begriff disinfectable nach dem US-Markenrecht generisch und markenunfähig ist, erklärte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks im Urteil Rudolph International Inc. v. Realys, Inc. et al., Az. 05-55605, am 12. April 2007. generische Marke US-Markenrecht