Marke Desinfizierbar
CK • Washington. Zwei Unternehmen streiten sich um die Markeneignung der Bezeichnung disinfectable für desinfizierbare Nagelfeilen. Ein Unternehmen hatte zuerst desinfizierbare Feilen hergestellt und zahlreiche Staaten aufgefordert, Schönheitssalons ihren Einsatz vorzuschreiben.
Kunden des Wettbewerbers verlangten auch desinfizierbare Feilen. Als sie der Wettbewerber als desinfizierbar auf den Markt brachte, verklagte ihn der Erstanbieter mit der Behauptung, disinfectable sei seine Marke.
Warum der Begriff disinfectable nach dem US-Markenrecht generisch und markenunfähig ist, erklärte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks im Urteil Rudolph International Inc. v. Realys, Inc. et al., Az. 05-55605, am 12. April 2007. generische Marke US-Markenrecht
Kunden des Wettbewerbers verlangten auch desinfizierbare Feilen. Als sie der Wettbewerber als desinfizierbar auf den Markt brachte, verklagte ihn der Erstanbieter mit der Behauptung, disinfectable sei seine Marke.
Warum der Begriff disinfectable nach dem US-Markenrecht generisch und markenunfähig ist, erklärte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks im Urteil Rudolph International Inc. v. Realys, Inc. et al., Az. 05-55605, am 12. April 2007. generische Marke US-Markenrecht