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Dienstag, den 17. April 2007

Marke Desinfizierbar

 
.   Zwei Unternehmen streiten sich um die Markeneignung der Bezeichnung disinfectable für desinfizierbare Nagelfeilen. Ein Unternehmen hatte zuerst desinfizierbare Feilen hergestellt und zahlreiche Staaten aufgefordert, Schönheitssalons ihren Einsatz vorzuschreiben.

Kunden des Wettbewerbers verlangten auch desinfizierbare Feilen. Als sie der Wettbewerber als desinfizierbar auf den Markt brachte, verklagte ihn der Erstanbieter mit der Behauptung, disinfectable sei seine Marke.

Warum der Begriff disinfectable nach dem US-Markenrecht generisch und markenunfähig ist, erklärte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks im Urteil Rudolph International Inc. v. Realys, Inc. et al., Az. 05-55605, am 12. April 2007.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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