Börsenpatent unanwendbar
CK • Washington. Die Verletzung eines US-Patents kann belanglos werden, wenn ein Patentinhaber im Antragsverfahren Angaben unterschlagen hat. Beim Patent für eine Börsensoftware durfte der Patentinhaber sein Patent aus Billigkeitsgründen nicht gegen einen behaupteten Verletzer durchsetzen.
In Sachen eSpeed, Inc. et al. v. Brokertec USA, LLC et al., Az. 2006-1385, hatte die Klägerin wesentliche Elemente der patentierten Software mehr als ein Jahr vor dem Patentantrag intern gewerblich eingesetzt und gegenüber dem Patentamt falsche Angaben gemacht.
Das in Washington angesiedelte Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied in seiner Eigenschaft als Spezialgericht für Patentsachen am 20. März 2007, dass das Untergericht die Abwägung nach Equity-Recht ermessensgerecht vorgenommen und das Patent korrekt für undurchsetzbar erklärt hatte. Patent USA
In Sachen eSpeed, Inc. et al. v. Brokertec USA, LLC et al., Az. 2006-1385, hatte die Klägerin wesentliche Elemente der patentierten Software mehr als ein Jahr vor dem Patentantrag intern gewerblich eingesetzt und gegenüber dem Patentamt falsche Angaben gemacht.
Das in Washington angesiedelte Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied in seiner Eigenschaft als Spezialgericht für Patentsachen am 20. März 2007, dass das Untergericht die Abwägung nach Equity-Recht ermessensgerecht vorgenommen und das Patent korrekt für undurchsetzbar erklärt hatte. Patent USA