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Sonntag, den 22. April 2007

Börsenpatent unanwendbar  

.   Die Verletzung eines US-Patents kann belanglos werden, wenn ein Patentinhaber im Antragsverfahren Angaben unterschlagen hat. Beim Patent für eine Börsensoftware durfte der Patentinhaber sein Patent aus Billigkeitsgründen nicht gegen einen behaupteten Verletzer durchsetzen.

In Sachen eSpeed, Inc. et al. v. Brokertec USA, LLC et al., Az. 2006-1385, hatte die Klägerin wesentliche Elemente der patentierten Software mehr als ein Jahr vor dem Patentantrag intern gewerblich eingesetzt und gegenüber dem Patentamt falsche Angaben gemacht.

Das in Washington angesiedelte Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied in seiner Eigenschaft als Spezialgericht für Patentsachen am 20. März 2007, dass das Untergericht die Abwägung nach Equity-Recht ermessensgerecht vorgenommen und das Patent korrekt für undurchsetzbar erklärt hatte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.