Petitions- und Antwortrecht
CK • Washington. Das Petitionsrecht der Verfassung kann nicht als Recht auf eine staatliche Antwort auf eine Petition des Bürgers verstanden werden, erklärte das zweithöchste Gericht der USA am 8. Mai 2007 in Washington.
Die Mindermeinung drückt Sympathie für die Kläger in Sachen We The People Foundation Inc. et al. v. USA, Az. 05-5359, aufgrund der Auslegung des Rechts auf Meinungsfreiheit nach dem ersten Verfassungszusatz aus.
Doch gelangt der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit zum einhelligen, auf 18 Seiten gut begründeten Ergebnis. Die Kläger hatten von den USA Antworten auf Fragen zum Steuerrecht, Datenschutz und Krieg gefordert. Petitionsrecht US-Verfassung Privacy Datenschutz
Die Mindermeinung drückt Sympathie für die Kläger in Sachen We The People Foundation Inc. et al. v. USA, Az. 05-5359, aufgrund der Auslegung des Rechts auf Meinungsfreiheit nach dem ersten Verfassungszusatz aus.
Doch gelangt der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit zum einhelligen, auf 18 Seiten gut begründeten Ergebnis. Die Kläger hatten von den USA Antworten auf Fragen zum Steuerrecht, Datenschutz und Krieg gefordert. Petitionsrecht US-Verfassung Privacy Datenschutz