LL - Washington. Mit der speziell auf Jugendliche und junge Arbeitnehmer abgestimmten Kampagne
Youth@Work klärt die
Kommission für Chancengleichheit und Gleichberechtigung in der Arbeitswelt ihre Zielgruppe über Rechte am Arbeitsplatz auf. Die
EEOC will den jungen Arbeitnehmern vermitteln, dass auch sie, beispielsweise in Ferienjobs oder als Teilzeitkräfte, nicht schutzlos sind.
Für Arbeitnehmer in den USA gelten die bundeseinheitlich geregelten Mindeststandards des Abschnitts sieben des
Civil Rights Act von 1964 und der
Age Discrimination in Employment Act von 1967 die darüber hinaus durch einzelstaatliches Recht mit höherer Schutzwirkung ergänzt werden können.
Bundeseinheitlich ist demnach Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Rasse, Hautfarbe, religiöser Orientierung, Geschlecht oder Herkunft verboten. Das Diskriminierungsverbot aus Altersgründen schützt nur Arbeitnehmer, die älter als 40 Jahre sind. Arbeitnehmer, die aufgrund ihres jungen Alters diskriminiert werden, sind nach dem Gesetz hingegen nicht geschützt.
Für die übrigen Fälle von Diskriminierung, insbesondere der sexuellen Belästigung, gibt die Kommission ausführliche Hinweise über Tatbestände und Rechtsschutzmöglichkeiten. Ob die Kampagne ihren Zweck erfüllt oder Arbeitgeber wegen eines erhöhten Klagerisikos auf die Einstellung junger Arbeitnehmer eher verzichten, bleibt abzuwarten. Klagen gegen diskriminierende Unternehmen können für diese empfindliche finanzielle Folgen nach sich ziehen.