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Freitag, den 11. Mai 2007

Diskriminierung im Ferienjob  

LL - Washington.   Mit der speziell auf Jugendliche und junge Arbeitnehmer abgestimmten Kampagne Youth@Work klärt die Kommission für Chancengleichheit und Gleichberechtigung in der Arbeitswelt ihre Zielgruppe über Rechte am Arbeitsplatz auf. Die EEOC will den jungen Arbeitnehmern vermitteln, dass auch sie, beispielsweise in Ferienjobs oder als Teilzeitkräfte, nicht schutzlos sind.

Für Arbeitnehmer in den USA gelten die bundeseinheitlich geregelten Mindeststandards des Abschnitts sieben des Civil Rights Act von 1964 und der Age Discrimination in Employment Act von 1967 die darüber hinaus durch einzelstaatliches Recht mit höherer Schutzwirkung ergänzt werden können.

Bundeseinheitlich ist demnach Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Rasse, Hautfarbe, religiöser Orientierung, Geschlecht oder Herkunft verboten. Das Diskriminierungsverbot aus Altersgründen schützt nur Arbeitnehmer, die älter als 40 Jahre sind. Arbeitnehmer, die aufgrund ihres jungen Alters diskriminiert werden, sind nach dem Gesetz hingegen nicht geschützt.

Für die übrigen Fälle von Diskriminierung, insbesondere der sexuellen Belästigung, gibt die Kommission ausführliche Hinweise über Tatbestände und Rechtsschutzmöglichkeiten. Ob die Kampagne ihren Zweck erfüllt oder Arbeitgeber wegen eines erhöhten Klagerisikos auf die Einstellung junger Arbeitnehmer eher verzichten, bleibt abzuwarten. Klagen gegen diskriminierende Unternehmen können für diese empfindliche finanzielle Folgen nach sich ziehen.


Freitag, den 11. Mai 2007

Botschaften und Ortspersonal  

.   Das Ortspersonal der britischen Botschaft in Washington beschuldigte am 23. Juni 2005 die englische Regierung bei der Internationalen Arbeitsorganisation, International Labour Organization, die von den Ortskräften gewählte Gewerkschaft nicht anzuerkennen.

ILO erließ am 30. März 2007 eine Entscheidung, die die Regierung zum Verhandeln mit der Gewerkschaft anhält, jedoch nicht zwingt. Die Entscheidungsbegründung im Fall 2437 in Sachen Complaint against the Government of the United Kingdom von 24 Seiten bezieht sich auf zahlreiche Präzedenzfälle. Ein vergleichbarer Fall in Irland, Az. 2197, gegen Südafrika wurde am 20. April 2007 entschieden.


Freitag, den 11. Mai 2007

Klimaschutz durch Innovation  

LL - Washington.  Am 9. Mai 2007 begrüßte der Repräsentant der Friedrich Naumann Foundation in Washington, Claus Gramckow, den Stellvertretenden Ministerpräsidenten und Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie von Nordrhein-Westfalen, Prof. Dr. Andreas Pinkwart. Auf der von der Stiftung in Zusammenarbeit mit dem German Marshall Fund of the United States ausgerichteten Veranstaltung ergänzten die Delegationsmitglieder Prof. Dr. Elmar Wilhelm Weiler, Dr. Ing. Karl A. Theis und Prof. Dr. Achim Bachem den Vortrag des Ministers zu Fragen des Klimaschutzes.

Inhaltlich waren sich die Vortragenden einig, dass Klimaschutz eng mit Innovation verbunden sei. Die Politik trage dabei die Verantwortung für die Schaffung der geeigneten Rahmenbedingungen. Es kamen auch die Schwierigkeiten zur Sprache, die der globalen Dimension des Problems geschuldet sind und sich in den rechtlich und politisch anspruchsvollen Themen des Zertifikatehandels, der Laufzeiten und Sicherheit von Kernreaktoren und der Regulierung der Energiemärkte widerspiegeln.

Die Redner wiesen auf die weltweit unterschiedlichen gesetzlichen Standards hin, die schnellere Innovation verhinderten. Denn rechtliche Gründe seien mitverantwortlich, dass vorhandene Technik nicht im eigenen Land eingesetzt werden könne.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.