Punitive Damages helfen
CK • Washington. Diversity bringt Klagen ohne bundesrechtlichen Bezug ins als objektiver geltende Bundesgericht. Neben der Herkunft der Parteien aus verschiedenen, diverse, Staaten muss die Klage nach 298 USC §1332 auch einen Schwellenwert von gegenwärtig $75.000 erreichen. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks erörtert am 11. Mai 2007, wie der Wert ermittelt wird.
In Sachen OnePoint Solutions, LLC v. Michael Borchert, Az. 06-2481, stellt es darauf ab, was die Zivilgeschworenen der Jury im Ergebnis für angemessen erachten würden, nämlich $66.000 als Wertersatz für gestohlenes Eigentum. Außerdem ist ein Strafschadensersatz, punitive Damages, von mehr als $9.000 denkbar.
Das reicht für die sachliche Zuständigkeit eines Bundesgerichts der USA. Ob eine Jury später so entscheidet, kann das Gericht nicht vorhersagen. Das kommt auf die Parteien und ihre Anwälte an. Immerhin ist der Sprung ins Bundesgericht dank der ansonsten so unerwünschten punitive Damages geschafft. Punitive Damages Strafschadensersatz sachliche Zustaendigkeit
In Sachen OnePoint Solutions, LLC v. Michael Borchert, Az. 06-2481, stellt es darauf ab, was die Zivilgeschworenen der Jury im Ergebnis für angemessen erachten würden, nämlich $66.000 als Wertersatz für gestohlenes Eigentum. Außerdem ist ein Strafschadensersatz, punitive Damages, von mehr als $9.000 denkbar.
Das reicht für die sachliche Zuständigkeit eines Bundesgerichts der USA. Ob eine Jury später so entscheidet, kann das Gericht nicht vorhersagen. Das kommt auf die Parteien und ihre Anwälte an. Immerhin ist der Sprung ins Bundesgericht dank der ansonsten so unerwünschten punitive Damages geschafft. Punitive Damages Strafschadensersatz sachliche Zustaendigkeit