Ein Kreditkartenunternehmen bedrohte so eine Geisteskranke, die sich dann erschoss. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks entschied in Sachen Donald MacDermid v. Discover Financial Services, Az. 06-5792, am 29. Mai 2007, dass eine Schadensersatzklage ihres überlebenden Ehegatten unter diesen Umständen nicht abzuweisen ist. Sie ist vielmehr vom Untergericht weiter zu prüfen ist, weil er die Merkmale eines Anspruches aus unterlaubter Handlung hinreichend darlegte, wie das Gericht auf 16 Seiten erklärt. Inkasso unerlaubte Handlung Schadensersatz
Ein Kreditkartenunternehmen bedrohte so eine Geisteskranke, die sich dann erschoss. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks entschied in Sachen Donald MacDermid v. Discover Financial Services, Az. 06-5792, am 29. Mai 2007, dass eine Schadensersatzklage ihres überlebenden Ehegatten unter diesen Umständen nicht abzuweisen ist. Sie ist vielmehr vom Untergericht weiter zu prüfen ist, weil er die Merkmale eines Anspruches aus unterlaubter Handlung hinreichend darlegte, wie das Gericht auf 16 Seiten erklärt. Inkasso unerlaubte Handlung Schadensersatz
Ähnlich wird der Beobachter deutscher Medien bei der Berichterstattung über amerikanisches Recht regelmäßig irregeführt. Besonders fällt die Darstellung der Sprüche der Geschworenen in Zivilverfahren, Jury, als Urteile auf. In Wirklichkeit folgt das Urteil erst später, und der Richter der ersten Instanz kann das Subsumtionsergebnis der Jury, das Verdict, aufheben oder ändern sowie Schadensersatz und Strafschadensersatz erhöhen oder kappen.
Die sensationelle, noch unverbindliche Vorentscheidung wird dann als typisch amerikanisch gelobt oder verschrieen, während die Medien das Urteil oft ignorieren. Typisch ist hingegen, dass es lange dauert und sehr teuer werden kann, bis man im US-Prozess die endgültige Entscheidung erhält. Die unterscheidet sich dann in ihrer Höhe oft kaum von einem deutschen Urteil.
Zudem ist typisch, dass nach der American Rule jeder auf seinen enormen Kosten sitzen bleibt. Man hat sich mit Erfolg verteidigt, Nerven verschlissen, alle Akten, Unterlagen und Zeugen zum Durchleuchten zur Verfügung gestellt. Herausgekommen ist dabei keine, oder eine unsensationelle Zahl - doch die Kosten können in die Millionen gehen - von den Gerichtskosten von läppischen 350 Dollar bis zu den tausenden Dollars pro Tag für Wortprotokollführer und Dokumentensichter in der Discovery, dem Ausforschungsbeweisverfahren, das lange vor der Hauptverhandlung stattfindet.
Drohende Verteidigungskosten im Zivilprozess oder bei einer Strafanklage können als erpresserisch oder unternehmensvernichtend verstanden werden - doch sind solche Details keine Themen für Meldungen in Großbuchstaben auf Seite 1. Sie zwingen allerdings mehr deutsche Unternehmen in den USA in die Knie als die sensationellen Geschworenensprüche. US-Recht Berichterstattung
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.