• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 19. Juni 2007

Unversehrt in der Schule  

.   Die persönliche, physische und psychische Unversehrtheit seiner Schüler schützt der Kreis Fairfax, Virginia, durch eine Schulregel die jeden physischen Kontakt verbietet. Den Arm um Freunde legen gilt nicht.

Merke: Guns don't kill people. People do. Trotz dieser Einsicht soll die zum Schulausschluss führende Vorschrift gelockert werden. Unklar ist weiterhin, ob das Verfahren gegen die Lehrerin Julie Amero, die 40 Jahren Haft wegen eines unerwünschten Porno-Fensters entgegensieht, eingestellt wird.

Sie hatte mit dem Windows-Schul-PC die Moral ihrer Schüler gefährdet. Die strafrechtliche Verfolgung dürfte ihre psychische Unversehrtheit angegriffen haben, auch nachdem der Schuldspruch aufgehoben wurde.


Dienstag, den 19. Juni 2007

Wo sitzt der Trust?  

.   Nach mehr als 10 Jahren Streit urteilt das Gericht, und der Prozess geht mit umfangreicher Kritik in die nächste Instanz. Das Bundesberufungsgericht schreibt eine lange Begründung und entscheidet wenig: Wo liegt der streitbefangene Trust für das zugrundeliegende Finanzierungsgeschäft? Zurück ans Untergericht zur weiteren Beweisausnahme zur Frage der gerichtlichen Zuständigkeit!

Die Crux liegt in der Natur eines Trusts und der Beurteilung seines Sitzes nach dem Sitz des Verwalters und des Begünstigten. Erst wenn der Sitz im Verhältnis zu Parteien aus den British Virgin Islands, Florida, New Jersey und anderen Staaten ermittelt ist, kann das Vorliegen der Diversity Jurisdiction bestätigt werden, die den Fall ans Bundesgericht statt ans einzelstaatliche Gericht bringt.

Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks setzt sich in Sachen Emerald Investors Trust v. Gaunt Persippany Partners et al., Az. 05-3706, am 13. Juni 2007 gründlich mit den Unterschieden zwischen ausdrücklichen und gesellschaftsrechtlich strukturierten Trusts sowie den Merkmalen des Sitzes von Verwaltung und Begünstigten im Rahmen der Gerichtsbarkeitsermittlung auseinander.

Vor dem Untergericht hatten die Parteien die Tatsachenfragen unzureichend dargelegt, sodass es keine Entscheidung über des Bestehen der Diversity Jurisdiction - und erst recht nicht der materiellen Streitfragen - erlassen kann. Der District Court soll die Parteien wieder das Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, aufnehmen lassen, das vor dem Trial, der Hauptverhandlung, durchgeführt wird, hier also als jurisdictional Discovery. Also nochmal, fast von ganz vorne, bitte!







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.