Die Mitgliedsstaaten sind von einer echten Verfassung abgerückt und haben sich nur auf einen Vertrag, Treaty, geeinigt. Der Begriff Verfassung kommt im Text nicht mehr vor. Die im Jahr 2000 beschlossene Grundrechtscharta der EU wird rechtsverbindlich, taucht im Vertrag jedoch nicht mehr auf, sondern wird über einen Verweis einbezogen. Darüber hinaus werden auf Drängen Frankreichs Regelungen zur Wettbewerbsfreiheit gestrichen.
Am 28. Juni 2007 organisierte die Friedrich Naumann Foundation unter dem Motto An Assessment of the EU Summit - Implications for the Future eine Veranstaltung, die die Ergebnisse des EU-Gipfels vom 21.-22. Juni 2007 in Washington vorstellte. Der Repräsentant der FNF in Washington, Claus Gramckow, begrüßte als Gastredner Dr. Werner Hoyer.
Hoyer fasste die wichtigsten Erkenntnisse des EU-Gipfels zusammen und analysierte einige relevante Regelungen des neuen EU-Vertrages. Da die Mitgliedsstaaten von einer Verfassung nach deren Scheitern in 2005 zunächst Abstand genommen hatten, sei der nun beschlossene EU-Vertrag äußerst wichtig für die EU. Auch wenn er nur einen kleinen Schritt darstelle, sei er auch für die USA und den transatlantischen Dialog bedeutsam.