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Samstag, den 30. Juni 2007

Neuer EU-Vertrag  

J.G - Washington.  Ob der Beschluss des neuen EU-Vertrages einen Erfolg darstellt oder nicht, wird in den Mitgliedsstaaten unterschiedlich beurteilt. Rechtlich enthält er jedenfalls interessante Neuerungen.

Die Mitgliedsstaaten sind von einer echten Verfassung abgerückt und haben sich nur auf einen Vertrag, Treaty, geeinigt. Der Begriff Verfassung kommt im Text nicht mehr vor. Die im Jahr 2000 beschlossene Grundrechtscharta der EU wird rechtsverbindlich, taucht im Vertrag jedoch nicht mehr auf, sondern wird über einen Verweis einbezogen. Darüber hinaus werden auf Drängen Frankreichs Regelungen zur Wettbewerbsfreiheit gestrichen.

Am 28. Juni 2007 organisierte die Friedrich Naumann Foundation unter dem Motto An Assessment of the EU Summit - Implications for the Future eine Veranstaltung, die die Ergebnisse des EU-Gipfels vom 21.-22. Juni 2007 in Washington vorstellte. Der Repräsentant der FNF in Washington, Claus Gramckow, begrüßte als Gastredner Dr. Werner Hoyer.

Hoyer fasste die wichtigsten Erkenntnisse des EU-Gipfels zusammen und analysierte einige relevante Regelungen des neuen EU-Vertrages. Da die Mitgliedsstaaten von einer Verfassung nach deren Scheitern in 2005 zunächst Abstand genommen hatten, sei der nun beschlossene EU-Vertrag äußerst wichtig für die EU. Auch wenn er nur einen kleinen Schritt darstelle, sei er auch für die USA und den transatlantischen Dialog bedeutsam.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.