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Mittwoch, den 11. Juli 2007

Anhängige Fälle 7-Eleven

 
.   Welche Klagen sind in den USA gegen wen anhängig? Am 7. 11. Juli 2007 kann der Anwalt beispielsweise die Verfahren mit der Partei 7-Eleven Inc. bei Justia finden.

Das Verzeichnis ist auf die Fälle vor der Bundesgerichtsbarkeit begrenzt. Für die weitaus meisten Klagen sind die Gerichte der Einzelstaaten zuständig. Daher ist das Ergebnis unter dem Vorbehalt der Unvollständigkeit zu betrachten.

Die Suche kann auf bestimmte Anspruchsarten beschränkt werden, zum Beispiel Vertrag, Contract, oder unerlaubte Handlung, Tort. So wird 7-Eleven gegenwärtig nicht wegen Produkthaftung nach Contract- und Tort-Grundsätzen des US-Rechts verklagt.



Vertrag mit dem Pentagon

 
.   Vertragsrecht ist in den USA einzelstaatliches Recht. Wie beim Wunderlich Act verfügt der Bund jedoch über eine Gesetzgebungskompetenz für Verträge mit dem Bund. Das Verhältnis vom Wunderlich Act zum nachfolgenden Contract Disputes Act erörtert das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Sachen Guy W. Parker v. The United States, Az. 06-701C, am 28. Juni 2007.

Der klagende Softwarelieferant regte sich über EMailnachrichten seines Kunden, des Militärs, auf, die immer mit einem Disclaimer-artigen Hinweis schlossen, dem er sich nicht unterwerfen wollte. Er betrachtete den Hinweis als einseitige Vertragsänderung und verklagte den Bund unter anderem auf $1 Schadensersatz und Erstattung der Gerichtskosten.

Der für das öffentliche Beschaffungswesen und Vergaberecht landesweit zuständige Circuit Court in Washington, DC erörtert das Verfahren für die Geltendmachung des Klägeranspruchs nach Bundesvertragsrecht. Die EMail-Proteste des Programmierers gegen die Hinweise fruchten insofern, als das Gericht die mangelnde Reaktion des Pentagon auf den Einwand des Klägers als konkludente Ablehnung eines geltend gemachten Vertragsanspruchs würdigt, sodass der Rechtsweg zulässig geworden ist.

Dies gilt jedoch nicht für den Anspruch auf $1, weil dieser nicht zuerst im Verwaltungsweg geltend gemacht wurde. Materiell wird der Anspruch wegen behaupteter einseitiger Vertragsänderung abgewiesen, weil der EMail-Hinweis lediglich ohnehin nach dem Vertrag anwendbare Richtlinien wiederholte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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