Die Klägerin trug die Marke Stealth 1985 für diverse Waren, auch im Schlagballspielbereich, beim United States Patent and Trademark Office im Bundesmarkenverzeichnis ein, während die Beklagten ihre seit 1999 in den Handel gebrachten Schlagballschläger als Stealth kennzeichneten. 2001 beantragten die Beklagten die Eintragung im Trademark Office für Baseball Bats, die 2004 erfolgte. 2001 und 2003 lizensierte die Klägerin die Marke an Dritte.
Eine Markenverletzung nach 15 USC §§1114, 1125(a) und dem einzelstaatlichen Illinois Deceptive Practices Act, §851 ILCS 510/1, durch die Beklagten sah das Gericht nicht. Die Klägerin registrierte zahlreiche Marken für alle möglichen Waren, ohne die Marken im Handel zu verwenden, und verschaffte sich Lizenzeinnahmen aus der Nutzung der Marken durch Unternehmen, die mit ihrem gutgläubigen Produktvertrieb in die Fallen des Markentrolls trapsten. Trademark Troll Markentroll Markenverletzung Markenlizenz