• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 16. Juli 2007

Markentroll in eigener Schlinge  

.   Unter Verweis auf YouTube - wo das Video wegen eines Urheberrechtskonfliktes gesperrt ist - wies das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks die Markensache Central Manufacturing, Incorporated et al. v. George Brett et al., Az. 06-2083, am 9. Juli 2007 ab. Der Klägerin werden auch die Kosten auferlegt.

Die Klägerin trug die Marke Stealth 1985 für diverse Waren, auch im Schlagballspielbereich, beim United States Patent and Trademark Office im Bundesmarkenverzeichnis ein, während die Beklagten ihre seit 1999 in den Handel gebrachten Schlagballschläger als Stealth kennzeichneten. 2001 beantragten die Beklagten die Eintragung im Trademark Office für Baseball Bats, die 2004 erfolgte. 2001 und 2003 lizensierte die Klägerin die Marke an Dritte.

Eine Markenverletzung nach 15 USC §§1114, 1125(a) und dem einzelstaatlichen Illinois Deceptive Practices Act, §851 ILCS 510/1, durch die Beklagten sah das Gericht nicht. Die Klägerin registrierte zahlreiche Marken für alle möglichen Waren, ohne die Marken im Handel zu verwenden, und verschaffte sich Lizenzeinnahmen aus der Nutzung der Marken durch Unternehmen, die mit ihrem gutgläubigen Produktvertrieb in die Fallen des Markentrolls trapsten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.