Alternativ hätte er den Parteien offenlegen können, dass sein Arbeitgeber mit einer der Parteien wegen Kokslieferungen Geschäftsbeziehungen unterhielt und er sich hinter einen Schutzwall verschanzt hätte, über den keine Informationen über die Streitsache an ihn gelangen würden.
Da er keine dieser Alternativen nutzte und lediglich eine Chinese Wall errichtete, ohne die Parteien davon zu unterrichten, war der Eindruck einer Parteinahme gerechtfertigt. Daher konnte der Schiedsspruch nach dem Bundesschiedsgesetz der Vereiningten Staaten, Federal Arbitration Action, 9 USC §10(a), nicht zur Anerkennung und Vollstreckung gebracht werden. Schiedsspruch Parteilichkeit Arbitration Act