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Dienstag, den 17. Juli 2007

Parteiischer Schiedsrichter

 
.   Parteiischer Schiedsrichter - nutzloser Schiedsspruch. In Sachen Applied Industrial Materials Corp. v. Ovalar Mkine Ticaret Ve Sanayl, AS et al., Az. 06-3297, gelangte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in New York am 9. Juli 2007 zur Erkenntnis, dass der Schiedsrichter sich als befangen hätte vom Verfahren ausschließen müssen.

Alternativ hätte er den Parteien offenlegen können, dass sein Arbeitgeber mit einer der Parteien wegen Kokslieferungen Geschäftsbeziehungen unterhielt und er sich hinter einen Schutzwall verschanzt hätte, über den keine Informationen über die Streitsache an ihn gelangen würden.

Da er keine dieser Alternativen nutzte und lediglich eine Chinese Wall errichtete, ohne die Parteien davon zu unterrichten, war der Eindruck einer Parteinahme gerechtfertigt. Daher konnte der Schiedsspruch nach dem Bundesschiedsgesetz der Vereiningten Staaten, Federal Arbitration Action, 9 USC §10(a), nicht zur Anerkennung und Vollstreckung gebracht werden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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