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Donnerstag, den 26. Juli 2007

Weißes Haus: Besucherfilter  

.   Mit einer neuen Kleiderordnung verdutzt das Weiße Haus Touristen und beweist, dass in den USA nichts ungeregelt gelassen wird, was geregelt werden kann. Der wesentliche Unterschied zu Deutschland ist dabei, dass dort flächenddeckend geregelt und meist öffentlich beraten wird, während hier jeder Popanz Dorfvorsteher sein eigenes Recht schaffen kann und die Presse mit der Berichterstattung kaum Schritt halten kann. Daher geschieht unter dem Radar der Öffentlichkeit so viel, dass diese weiterhin glaubt, die USA seien das Land der großen Freiheit.

Ohne besondere Ermächtigungsgrundlage oder öffentliche Diskussion finden sich also rund um das weiße Haus plötzlich Schilder, die den Touristen Flip-Flops verbieten und eine ziemliche Kleiderordnung vorschreiben, die unbeachtlich des Wetters gilt und nur von klimaanlagen-geschonten Büromenschen eingehalten werden kann.

Bei 100 Grad im Schatten und nahe 100 Prozent Luftfeuchtigkeit schleppen sich Touristen kilometerweit zu Fuß durch Museen, Parks und Alleen. Im Sommer schwitzen stinken sie, verständlicherweise, - und doch gehört ihnen die Stadt, die als Symbol für das ganze Land steht. Sie sind überall so willkommen, wie sie in Heidelberg oder Waikiki willkommen sind und von Einheimischen toleriert werden. Nur nicht mehr im Weißen Haus.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.