Der Minister lässt ihn auch seines nächsten Amts beim Militärattaché entheben. Seither findet er keine Anstellung. Der Buchhalter verklagt die Botschaft und den Staat wegen Vertragsbruchs und Verleumdung. Das Gericht weist deren Einrede der Immunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act ab. Die Beklagten gehen in die Berufung.
In Sachen Mohammed Salem El-Hadad v. United Arab Emirates et al., Az. 06-7075, prüft das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks die Rechtsnatur des Anstellungsverhältnisses unter dem Recht der Staatenimmunität der USA. Der Kläger war nach einer Anstellung im Ministerium von der Botschaft in Washington wie eine Ortskraft und nicht als Beamter beschäftigt.
Die verschiedenen Bundesgerichtsbezirke vertreten unterschiedliche Auffassungen zur Ausnahme von der Staatenimmunität für nichthoheitliche Akte im Zusammenhang mit Beschäftigungsverhältnissen; aaO 11 Fn 1. Der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit erachtet die Anstellung des Klägers aufgrund der konkreten Ausgestaltung seiner Arbeitspflichten als nicht hoheitlich und damit nicht immun.
Das das Untergericht bestätigende Urteil vom 27. Juli 2007 ist bedeutsam, weil es mit ausführlichen Begründungen die divergierenden Ansichten der Circuits zum Immunitätsrecht in den USA erörtert und die verschiedenartigen Beschäftigungsverhältnisse an Botschaften, Konsulaten und vergleichbar vom FSIA erfassten Einrichtungen zu klassifizieren versucht. Ortskraft Immunitaet Botschaft Staatenimmunitaet
Die Doktrin stellt eine Gefahr für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Trade Secrets, sowie für vertragliche Wettbewerbsverbote dar. Wenn unvermeidbares Wissen von einem Arbeitgeber zum anderen mitgenommen werden darf, höhlt es Wettbewerbsverbote aus.
Die Rechtsprechung setzt sich damit vorsichtig auseinander. Einerseits soll der Arbeitnehmer, der für ein Wettbewerbsverbot durch keine Karenzzahlung entschädigt wird, im beruflichen Fortkommen nicht beeinträchtigt werden. Andererseits sind legitime Wettbewerbsverbote durchzusetzen. Ein neuer Überblick von Garrison und Wendt, The Evolving Law of Employee Non-Competes: Recent Trends and an Alternative Policy Approach, stellt die Trends aus akademischer Sicht auf 97 Seiten dar. Die Verfasser schlagen einen Rahmen für die Weiterentwicklung des amerikanischen Rechts vor. Wettbewerbsverbot Non-Compete Karenzzahlung Trade Secret Geschaeftsgeheimnis
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.