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Mittwoch, den 15. Aug. 2007

Korruption: Lizenz verloren  

.   Spannend liest sich die Urteilsbegründung in Sachen Kleinman & Hochberg, Inc. et al. v. United States Department of Agriculture, Az. 06-1283, vom 14. August 2007, die das Prinzip Respondeat Superior zur Haftung des Unternehmens für die Fehler des Personals beschreibt.

Bestechung bei der Warenkontrolle: Der Beamte erhält $50 für die beschleunigte Bearbeitung. Der Kunde erhält eine Bescheinigung, dass die Ware teilverdorben ist.

Deshalb wird der Kaufpreis reduziert. Der Verkäufer am anderen Ende des Landes muss es glauben. Dafür wird ja ein Beamter zur Prüfung eingesetzt.

Jahrzehntelange geht das gut, dann fliegt die Sache auf, und der bestechende Vizepräsident des Unternehmens wird strafrechtlich verurteilt. Was geschieht mit dem Unternehmen? Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks beschließt, dass es seine Lizenz zum Warenumschlag für landwirtschaftliche Güter nach dem Respondeat Superior-Grundsatz verwirkt hat. Das anwendbare Gesetz ist der Perishable Agricultural Commodities Act, PACA, 7 USC §499a ff., doch der Grundsatz gilt auch außerhalb dieser Sonderregelung des US-Bundesrechts.


Mittwoch, den 15. Aug. 2007

Alter Text neu im Web  

CC - Washington.   Das Berufungsgericht US Court of Appeals for the District of Columbia Circuit erörterte in seinem Urteil vom 24. Juli 2007 M. Jankovic a/k/a Philip Zepter et al. v. International Crisis Group et al., Az. 06-7095, die Anwendung der Single Publication Rule auf Wiederveröffentlichungen von Texten durch Dritte im Internet.

Diese Regel befasst sich mit der haftungsrelevanten Veröffentlichung einer Schrift, insbesondere durch moderne Kommunikationstechniken wie das Internet. Ihre Bedeutung erhält sie beispielsweise bei der Ermittlung von Verjährungsfristen in Verleumdungsklagen.

Das Gericht hält fest, dass für ihre Anwendung auf das Internet Sinn und Zweck der Regel zu ihrer Auslegung heranzuziehen ist. Bei Printmedien stelle die Vervielfältigung keine neue haftungsbegründende Veröffentlichung dar. Dies müsse auch für die selbe Handlung im Internet gelten.

Die Wiederveröffentlichung durch Dritte im Internet sei ein andauernder Ausfluss der Erstveröffentlichung, mere continuing Impact from past Violations. Sie sei keine neue Handlung und als solche nicht justiziabel, wenn die Verjährung, die an der Erstveröffentlichung zu messen ist, abgelaufen sei.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.