Die klägeranwaltliche EMailanschrift war nicht beim Gericht registriert und der Rechtsanwalt unterrichtete sich nicht elektronisch über den Verlauf des Prozesses. Elektronische Registrierungen leiden oft unter Unzulänglichkeiten, wenn ein System nicht alle vorhersehbaren Fehlerquellen berücksichtigt.
Beispielsweise kann eine eingetragene EMailanschrift ungültig werden - durch Aufgabe oder Verlust des Kontos, den Ausfall des Domainregistrars oder die rechtswidrige Übernahme des Domainnamens durch Unbefugte. Versuche, eine neue Anschrift zu registrieren, scheitern, wenn das System eine Bestätigung nur an die nicht mehr existierende Anschrift versendet, bevor eine Anschriftsänderung angenommen wird. Das Standesrecht verbietet dem Anwalt jedoch, im Wege der Selbsthilfe den Gerichtsserver zu berichtigen.
Der Rechtsanwalt der Kläger hatte eine Berufungsfrist in Cleveland, Ohio verstreichen lassen. Die Wiedereinsetzung lehnte das Gericht ab, weil er die erste Gerichtsverfügung, per EMail erreichbar zu sein, missachtet hatte.
Zudem hatte er das in den USA übliche elektronische Prozessindexsystem, Docket, mit dem Sachstand und ergangenen Beschlüssen ignoriert, nachdem er das Gericht zu einer alsbaldigen Entscheidung gedrängt hatte. Der Anwalt hatte argumentiert, ihm fehle die nötige Software und Geräte, um am elektronischen Verfahren teilzunehmen. Das Gericht wusste jedoch, dass er eine EMailanschrift und Internetzugang besitzt, was hier ausgereicht hätte. Elektronischer Prozess