Haftungsausschluss wirkt umfassend
CK • Washington. Der Uniform Commercial Code von New Jersey regelt das Vertragsverhältnis zwischen einem Verkehrsbetrieb und einem Hersteller. Der 27-seitige Vertrag sieht eine Gewährleistung von einem Jahr Laufzeit für Fahrzeuge voraus. Als ein Fahrzeug im Wert von $2,2 Mio. verbrannte, verklagte der Betrieb den Hersteller wegen Gewährleistungsverletzung, Produkthaftung und unerlaubter Handlung.
Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks erhielt die Klagabweisung am 7. August 2007 aufrecht. Die Urteilsbegründung in Sachen New Jersey Transit Corp. v. Harsco Corp. et al., Az. 06-3507, erklärt gründlich das Verhältnis zwischen Vertrag, implizierter Gewährleistung und den im einzelstaatlichen UCC umgesetzten Modellgesetz zum US-Handelsrecht.
Im Vertrag war die gesetzliche Gewährleistung mit einer längeren Laufzeit hinreichend durch vom Käufer vorgegebene Vertragsklauseln abbedungen worden, sodass nach Ablauf der vertraglichen Garantiefrist kein Anspruch bestehen konnte, selbst wenn der Vertrag die impliziten Garantien nicht ansprach. UCC Garantie Produkthaftung
Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks erhielt die Klagabweisung am 7. August 2007 aufrecht. Die Urteilsbegründung in Sachen New Jersey Transit Corp. v. Harsco Corp. et al., Az. 06-3507, erklärt gründlich das Verhältnis zwischen Vertrag, implizierter Gewährleistung und den im einzelstaatlichen UCC umgesetzten Modellgesetz zum US-Handelsrecht.
Im Vertrag war die gesetzliche Gewährleistung mit einer längeren Laufzeit hinreichend durch vom Käufer vorgegebene Vertragsklauseln abbedungen worden, sodass nach Ablauf der vertraglichen Garantiefrist kein Anspruch bestehen konnte, selbst wenn der Vertrag die impliziten Garantien nicht ansprach. UCC Garantie Produkthaftung