Andererseits könnten sie den Tatbestand des unerlaubten Computerzugangs nach dem Computer Misuse Act erfüllen, wenn das Auffangen der TCP/IP-Bestrahlung des öffentlichen Raums als Zugang zu einem Rechner zu bewerten wäre. Auffällig ist an der Berichterstattung immer wieder, dass die positiven Seiten des WLANs für die Öffentlichkeit ebenso wie das Risiko für den Nutzer unbelichtet bleiben.
Hinter einem offenen WLAN kann ein böser Datenfänger stecken, oder jemand, der den Router der Öffentlichkeit widmet - vielleicht in der Hoffnung, wie der Verfasser von der Washington Post gelobt zu werden, weil beim Stromausfall im Hurrikan wenigstens an einem Ort jedermann der Internetzugang möglich ist. Wenn diese Zeitung einen amerikanischen Rechtsanwalt lobt, dann muss es einfach gut gewesen sein.
Nachtrag: Transblawg greift die Situation in England ebenfalls auf und erörtert die Strafen. WIFI WLAN Widmung