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Freitag, den 24. Aug. 2007

Arrest wegen WLAN  

.   Wenn in England jemand wegen einer WLAN-Nutzung festgenommen wird, spitzt man in den USA die Ohren. Auch hier kam das schon vor. Das englische Recht stellt im Communications Act auf die Unehrlichkeit ab. Das Netgear WIFI-Telefon und der Nokia 770 PC des Verfassers wählen sich auf dem Gang durch die Stadt überall ein und sind der Unehrlichkeit nicht fähig.

Andererseits könnten sie den Tatbestand des unerlaubten Computerzugangs nach dem Computer Misuse Act erfüllen, wenn das Auffangen der TCP/IP-Bestrahlung des öffentlichen Raums als Zugang zu einem Rechner zu bewerten wäre. Auffällig ist an der Berichterstattung immer wieder, dass die positiven Seiten des WLANs für die Öffentlichkeit ebenso wie das Risiko für den Nutzer unbelichtet bleiben.

Hinter einem offenen WLAN kann ein böser Datenfänger stecken, oder jemand, der den Router der Öffentlichkeit widmet - vielleicht in der Hoffnung, wie der Verfasser von der Washington Post gelobt zu werden, weil beim Stromausfall im Hurrikan wenigstens an einem Ort jedermann der Internetzugang möglich ist. Wenn diese Zeitung einen amerikanischen Rechtsanwalt lobt, dann muss es einfach gut gewesen sein.

Nachtrag: Transblawg greift die Situation in England ebenfalls auf und erörtert die Strafen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.