Vertragsfortführung verweigert
CK • Washington. Bei der Insolvenz nach US-Recht fragt sich, was mit unerfüllten Verträgen geschieht. Nicht nur bei Verträgen über geistiges Eigentum ist die Lösung wegen 11 USC §365(n) im Bundesinsolvenzgesetz diffizil, vgl. Prize Frize, Inc. v. Encino Business Management, Inc., 32 F.3d 426 (9th Cir. 1994).
Der einfachste Weg bedeutet meist, dass der Gläubiger anbietet, ein bestehendes Vertragsverhältnis weiterzuerfüllen, damit der executory Contract nicht vom Masseverwalter, Trustee, aufgelöst wird. Ein anschauliches Beispiel liefert eine Urteilsbegründung vom 22. August 2007 für die Ablehnung des Weiterführungsangebotes durch den Trustee und das Bundesinsolvenzgericht bei einem Nicht-IP-Vertrag.
Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks bestätigte hier den Bankruptcy Court in seiner Ablehnung in Sachen In re: Fleming Companies, Inc. et al., Az. 05-2365, weil der vertragswillige Gläubiger eine wesentliche und wirtschaftlich bedeutsame Vertragspflicht nach §365(f) Bankruptcy Code, 11 USC §365(f), nicht erfüllen kann. Insolvenz IP-Vertrag Vertragspflicht
Der einfachste Weg bedeutet meist, dass der Gläubiger anbietet, ein bestehendes Vertragsverhältnis weiterzuerfüllen, damit der executory Contract nicht vom Masseverwalter, Trustee, aufgelöst wird. Ein anschauliches Beispiel liefert eine Urteilsbegründung vom 22. August 2007 für die Ablehnung des Weiterführungsangebotes durch den Trustee und das Bundesinsolvenzgericht bei einem Nicht-IP-Vertrag.
Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks bestätigte hier den Bankruptcy Court in seiner Ablehnung in Sachen In re: Fleming Companies, Inc. et al., Az. 05-2365, weil der vertragswillige Gläubiger eine wesentliche und wirtschaftlich bedeutsame Vertragspflicht nach §365(f) Bankruptcy Code, 11 USC §365(f), nicht erfüllen kann. Insolvenz IP-Vertrag Vertragspflicht