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Sonntag, den 09. Sept. 2007

Parteilich: Schiedsspruch nichtig

 
.   Während des Schiedsverfahrens zwischen Filmfirmen nahm der Schiedsrichter eine leitende Stelle bei einem Unternehmen an, das mit einer der Schiedsparteien Geschäftsbeziehungen unterhielt, und legte diesen Umstand den Parteien nicht offen. Der Schiedsspruch wird daher am 4. September 2007 vom Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks aufgehoben.

In Sachen New Regency Productions, Inc. v. Nippon Herald Films, Inc. Az. 05-55224, stellte das Gericht in seiner 18-seitigen Urteilsbegründung auf das Aufhebungsmerkmal der evident Partiality nach dem Federal Arbitration Act, 9 USC §10(a)(2). ab. Der Schiedsrichter hatte umfangreiches Konfliktpotential vor seiner Auswahl offen gelegt.

Obwohl er nach der Aufnahme der neuen Tätigkeit über die Geschäftsbeziehungen nicht unterrichtet war, war er verpflichtet, sich über neues Konfliktpotential zu informieren und dieses den Parteien offen zu legen, entschied das Gericht. Dies durften die Parteien angesichts der kritischen Bedeutung der Schiedsaufgabe erwarten.

Diese Verpflichtung lässt sich auch aus Standesrecht ableiten, so dem Canon I(C) des American Arbitration Association and American Bar Association Code of Ethics for Arbitrators in Commercial Disputes (2004) und dem General Standard 7(c) der International Bar Association Guidelines on Conflicts of Interest in International Arbitration (2004), erklärte der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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