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Samstag, den 22. Sept. 2007

Spione, Soldaten und Golf

 
.   Während die NSA aus Fort Meade, Maryland sich um erweiterte Ermächtigungen bemüht, um Angreifer auch in nichtgeheimen Netzen zu verfolgen, kämpft ihr Nachbar, die Armee, gegen das Innenministerium um zwei neue Golfplätze.

Die NSA soll sich das Naturschutzgebiet am Patuxent Research Refuge mit 22.000 Soldaten und Zivilisten teilen. Die für diese geplanten Golfplätze seien unverzichtbar, meint die Armee, während der US Fish and Wildlife Service im Department of the Interior das Forschungsreservat nicht aufgeben will.



Garantie des Auto-Herstellers

 
.   Im Fall Isip v. Mercedes-Benz USA, LLC verurteilte das Gericht einen KFZ-Hersteller auf Schadensersatz wegen verletzter vertraglicher Nebenpflichten für ein Montagsauto. Wegen der implied Warranty of Merchantability unterlag er auch vor dem zweiten einzelstaatlichen Berufungsgericht Kaliforniens.

Das Urteil im Fall B192382 vom 12. September 2007 führt anschaulich in das Recht der implied Warranties im amerikanischen Vertrag ein, s. Goetze, Gewährleistung für KFZ in USA und Deutschland, 14 German American Law Journal (28. Sept. 2005). Der Fall betrifft das kalifornische Gewährleistungsrecht sowie den bundesrechtlichen Magnuson-Moss Warranty Act, 15 USC §2301.

Der Berufungsgrund lautete, dass der Richter den subsumierenden Geschworenen das Recht auf Gewährleistung fehlerhaft erklärte. Er hatte die Jury belehrt, Kunden dürften ein sicheres und im wesentlichen defektfreies Auto erwarten. Die Ansicht des Herstellers wurde abgelehnt, das Auto müsse nach kalifornischen Präzedenzfällen lediglich fahren können.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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