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Dienstag, den 25. Sept. 2007

Iran-Embargo verschärft

 
.   Bei seinem Besuch in den USA muss der iranische Präsident heute erfahren, dass seinem Land eine Ausdehnung des US-Embargos nach dem Iran Sanctions Act of 1996 bevorsteht. Das Repräsentantenhaus verabschiedete das neue Gesetz HR 1400 am 25. September 2007 als Pendant zum Senatsentwurf S. 970. Auch in den USA stößt der Entwurf nicht nur auf Zustimmung.

Der neue Iran Counter-Proliferation Act of 2007 verbietet weitere Transaktionen durch Unternehmen und ihre verbundenen Gesellschaften im In- und Ausland. Das Beschaffungswesen im Petroleum-Sektor wird neuen Sanktionen unterworfen. Zudem richtet sich das Gesetz gegen die Revolutionsgarden, die der Präsident als Terrorgruppen bezeichnen darf.

Die amerikanische Beteiligung an der Weltbank wird um den Betrag reduziert, der dem Iran zugute kommt. Schließlich richten sich weitere Embargomaßnahmen gegen Drittstaaten, die mit dem Iran im Nuklear- und sonstigen Waffenbereich zusammenarbeiten. Gegner Irans unterstützen den Boykott auch, weil die Exekutive bisher auf die Verhängung von Strafen gegen verletzende Ölfirmen verzichtet hat:
Until now, by shamelessly exploiting its waiver authority and other flexibility in the law, the executive branch has never sanctioned any foreign oil company which invested in Iran, Foreign Affairs Committee Chairman Tom Lantos, D-Calif., said when he introduced the bill in March. Those halcyon days for the oil industry are over, he said. S. US House Panel To Vote On Iran Sanctions Bill Tuesday, Zawya, 25. Juni 2007.



Wettbewerbsverbot bei Lizenzablauf

 
.   Eine Lizenzfertigung wird oft mit einem Wettbewerbsverbot verbunden. Nach Ablauf der Lizenz wird die Fertigung konkurrierender Produkte nach US-Recht untersagt.

In Sachen County Materials Corporation v. Allan Block Corporation, Az. 06-2857, bestätigte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks am 18. September 2007 mit ausführlicher Begründung die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit eines solchen Wettbewerbsverbots.

Die Lizenznehmerin hatte die Verletzung des Lizenzvertrages mit dem Missbrauch des Patents der Lizenzgeberin im Rahmen der anticipatory Patent Misuse-Einrede entschuldigen wollen. Das Druckmittel des Wettbewerbsverbots steht der Lizenzgeberin jedoch zu Recht zu, entschied das Gericht.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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