In Sachen County Materials Corporation v. Allan Block Corporation, Az. 06-2857, bestätigte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks am 18. September 2007 mit ausführlicher Begründung die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit eines solchen Wettbewerbsverbots.
Die Lizenznehmerin hatte die Verletzung des Lizenzvertrages mit dem Missbrauch des Patents der Lizenzgeberin im Rahmen der anticipatory Patent Misuse-Einrede entschuldigen wollen. Das Druckmittel des Wettbewerbsverbots steht der Lizenzgeberin jedoch zu Recht zu, entschied das Gericht. anticipatory Misuse Wettbewerbsverbot Lizenz