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Sonntag, den 30. Sept. 2007

Kirchen helfen Flüchtigen  

.   Auf Anregung des United States Marshals Service wird flüchtigen Straftätern in der Hauptstadt abgeboten, sich in Kirchen der Justiz zu stellen. Sofern ihnen keine besonders schweren Strafen drohen und sie nicht wegen Gewalttaten, Kindervernachlässigung oder Verletzung von Sorgerechten gesucht sind, sollen sie besser als die in Fahndungen Verhafteten behandelt und in der Regel auf freien Fuß gesetzt werden. Das Safe Surrender Program stellt jedoch keine Amnestie dar. Es soll dem Marshal Service die Jagd auf Schwerverbrecher erleichtern.


Sonntag, den 30. Sept. 2007

Abtretung nach Klage  

.   Wenn der Beklagte Rechte unbeteiligter Dritter am Streitgegenstand behauptet und so die Klage abwenden will, kann der Kläger durch eine der Klage folgende Abtretung, Assignment, mit dem Dritten diese Einrede aushebeln?

Diese Frage lag dem mit Sonderzuständigkeiten ausgestatteten Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington in Sachen IpVenture, Inc. v. ProStar Computer, Inc., et al., Az. 06-1012, zur Prüfung vor. IPVenture behauptete eine Patentverletzung. Die Beklagten behaupteten, Rechte am Patent lägen bei Hewlett-Packard als Arbeitgeberin des Erfinders. Ohne HPs Teilnahme sei die Klage unzulässig.

Der United States Court of Appeals for the Federal Circuit beurteilte am 28. September 2008 die Frage der indispensible Party und des Assignment aller Ansprüche von HP an IPVenture. Da die Abtretungsvereinbarung die Beteiligten nicht nur zur Abtretung verpflichtete, sondern auch die Übertragung, Conveyance, vornahm, war sie vom Untergericht zu berücksichtigen. Entscheidend war jedoch die Erklärung HPs, nie Rechte am Patent gehalten zu haben.


Sonntag, den 30. Sept. 2007

Vermögen, Prozess verschoben  

.   Das Thema der örtlichen Zuständigkeit amerikanischer Gerichte für Beklagte aus einem anderen Staat schließt nie ab. Ein Urteil vom 27. September 2007 erklärt die Grundsätze der Anwendung von Long Arm Statutes und constitutional Due Process auf natürliche und juristische Personen.

Ein Unternehmen aus Michigan verklagte ein Unternehmen in Kansas und gewann. Als es merkte, dass die Firma aus Kansas und ihr Gesellschafter Vermögen verschoben hatten, um die Vollsteckung des Titels zu frustrieren, verklagte sie beide im Bundesgericht in Michigan. Das Gericht wandte das einzelstaatliche Long Arm Statute an und fand, dass es die Zuständigkeit begründete.

Jedoch hielt es die Ausübung der Zuständigkeit aus Verfassungsgründen nach dem Präzedenzfall International Shoe Company v. Washington,, 326 US 310, 316 (1945), für unzulässig und wies die Klage ab. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks bestimmt in Sachen Air Products and Controls, Inc. v. Safetech International, Inc. et al. , Az. 06-1885, jedoch, dass die notwendigen minimum Contacts zm Forumstaat bestehen und erklärt beispielhaft die Grundsätze der personal Jurisdiction nach dem Zivilprozessrecht der USA.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.