Diese Frage lag dem mit Sonderzuständigkeiten ausgestatteten Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington in Sachen IpVenture, Inc. v. ProStar Computer, Inc., et al., Az. 06-1012, zur Prüfung vor. IPVenture behauptete eine Patentverletzung. Die Beklagten behaupteten, Rechte am Patent lägen bei Hewlett-Packard als Arbeitgeberin des Erfinders. Ohne HPs Teilnahme sei die Klage unzulässig.
Der United States Court of Appeals for the Federal Circuit beurteilte am 28. September 2008 die Frage der indispensible Party und des Assignment aller Ansprüche von HP an IPVenture. Da die Abtretungsvereinbarung die Beteiligten nicht nur zur Abtretung verpflichtete, sondern auch die Übertragung, Conveyance, vornahm, war sie vom Untergericht zu berücksichtigen. Entscheidend war jedoch die Erklärung HPs, nie Rechte am Patent gehalten zu haben. Patentrecht Abtretung Assignment Zivilprozessrecht USA Conveyance
Ein Unternehmen aus Michigan verklagte ein Unternehmen in Kansas und gewann. Als es merkte, dass die Firma aus Kansas und ihr Gesellschafter Vermögen verschoben hatten, um die Vollsteckung des Titels zu frustrieren, verklagte sie beide im Bundesgericht in Michigan. Das Gericht wandte das einzelstaatliche Long Arm Statute an und fand, dass es die Zuständigkeit begründete.
Jedoch hielt es die Ausübung der Zuständigkeit aus Verfassungsgründen nach dem Präzedenzfall International Shoe Company v. Washington,, 326 US 310, 316 (1945), für unzulässig und wies die Klage ab. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks bestimmt in Sachen Air Products and Controls, Inc. v. Safetech International, Inc. et al. , Az. 06-1885, jedoch, dass die notwendigen minimum Contacts zm Forumstaat bestehen und erklärt beispielhaft die Grundsätze der personal Jurisdiction nach dem Zivilprozessrecht der USA. Zuständigkeit International Shoe minimum Contacts Prozessrecht USA Zivilprozessrecht USA
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.