CK • Washington. Das Thema der örtlichen Zuständigkeit amerikanischer Gerichte für Beklagte aus einem anderen Staat schließt nie ab. Ein Urteil vom 27. September 2007 erklärt die Grundsätze der Anwendung von
Long Arm Statutes und
constitutional Due Process auf natürliche und juristische Personen.
Ein Unternehmen aus Michigan verklagte ein Unternehmen in Kansas und gewann. Als es merkte, dass die Firma aus Kansas und ihr Gesellschafter Vermögen verschoben hatten, um die Vollsteckung des Titels zu frustrieren, verklagte sie beide im Bundesgericht in Michigan. Das Gericht wandte das einzelstaatliche
Long Arm Statute an und fand, dass es die Zuständigkeit begründete.
Jedoch hielt es die Ausübung der Zuständigkeit aus Verfassungsgründen nach dem Präzedenzfall
International Shoe Company v. Washington,, 326 US 310, 316 (1945), für unzulässig und wies die Klage ab. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks bestimmt in Sachen
Air Products and Controls, Inc. v. Safetech International, Inc. et al. , Az. 06-1885, jedoch, dass die notwendigen
minimum Contacts zm Forumstaat bestehen und erklärt beispielhaft die Grundsätze der
personal Jurisdiction nach dem Zivilprozessrecht der USA.
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