Genericide im US-Markenrecht
CK • Washington. Ein Mitglied einer gemeinnützigen Recycling-Gruppe wendet sich mit Internet-Meinungen gegen die von der Gruppe beantragte Markeneintragung des Begriffes Freecycle. Auf Antrag der Gruppe wird ihm wegen Verletzung von Markenrechten gerichtlich untersagt, den Begriff als Marke oder Logo herabsetzend zu kommentieren. Zudem weist ihn das Gericht an, seine Meinungen aus dem Internet zu löschen.
Am 26. September 2007 hebt das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks die einstweiligen Verfüungen im Urteil The Freecycle Network, Inc. v. Tim Oey et al., Az. 06-16219, auf. Das Gericht erklärt die Voraussetzungen für solche Beschlüsse und folgert, dass das Untergericht das Markenrecht im Lanham Act falsch verstand. Der Beklagte hatte den Begriff nicht gewerblich genutzt, indem er nach einem wirtschaftlichen Nutzen für Waren oder Dienstleistungen trachtete.
Schließlich kann dem Beklagten auch kein Generizid angelastet werden. Wenn er den Begriff frei halten will und die Markeneintragung öffentlich ablehnt, darf er das. Eine Marke ist noch nicht eingetragen und das Risiko der rechtswidrigen generischen Nutzung noch nicht entstanden. Zudem setzt ein Vorgehen gegen die generische Nutzung eine Verletzung markenrechtlicher Vorschriften voraus, woran es hier fehlt. Markenrecht Trademark Genericide generische Marke
Am 26. September 2007 hebt das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks die einstweiligen Verfüungen im Urteil The Freecycle Network, Inc. v. Tim Oey et al., Az. 06-16219, auf. Das Gericht erklärt die Voraussetzungen für solche Beschlüsse und folgert, dass das Untergericht das Markenrecht im Lanham Act falsch verstand. Der Beklagte hatte den Begriff nicht gewerblich genutzt, indem er nach einem wirtschaftlichen Nutzen für Waren oder Dienstleistungen trachtete.
Schließlich kann dem Beklagten auch kein Generizid angelastet werden. Wenn er den Begriff frei halten will und die Markeneintragung öffentlich ablehnt, darf er das. Eine Marke ist noch nicht eingetragen und das Risiko der rechtswidrigen generischen Nutzung noch nicht entstanden. Zudem setzt ein Vorgehen gegen die generische Nutzung eine Verletzung markenrechtlicher Vorschriften voraus, woran es hier fehlt. Markenrecht Trademark Genericide generische Marke