Am 26. September 2007 hebt das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks die einstweiligen Verfüungen im Urteil The Freecycle Network, Inc. v. Tim Oey et al., Az. 06-16219, auf. Das Gericht erklärt die Voraussetzungen für solche Beschlüsse und folgert, dass das Untergericht das Markenrecht im Lanham Act falsch verstand. Der Beklagte hatte den Begriff nicht gewerblich genutzt, indem er nach einem wirtschaftlichen Nutzen für Waren oder Dienstleistungen trachtete.
Schließlich kann dem Beklagten auch kein Generizid angelastet werden. Wenn er den Begriff frei halten will und die Markeneintragung öffentlich ablehnt, darf er das. Eine Marke ist noch nicht eingetragen und das Risiko der rechtswidrigen generischen Nutzung noch nicht entstanden. Zudem setzt ein Vorgehen gegen die generische Nutzung eine Verletzung markenrechtlicher Vorschriften voraus, woran es hier fehlt. Markenrecht Trademark Genericide generische Marke