• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 08. Okt. 2007

Beweisverfahren aufgeschoben  

.   Mit einer Zwischenberufung wollten die Beklagten im World Trade Center-Haftungsprozess nach der Schlüssigkeitsprüfung die Beweiserhebung der Discovery - oft in deutscher Literatur als pre-trial Discovery bezeichnet - verschieben oder vermeiden. Sie erlangten einen einstweiligen Aufschub, um ihr Haftungsprivileg überprüfen zu lassen.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks entschied in Sachen In re: World Trade Center Disaster Site Litigation, Az. 06-5324, jedoch, dass das Verfahren im Untergericht weiterlaufen muss. In die Abwägung der Faktoren zum Aufschub wegen einer Zwischenberufung muss auch das Interesse der betroffenen Kläger einfließen.

Diese könnten aufgrund ihrer bei Aufräumarbeiten erlittenen Gesundsheitsschäden das Ende des Verfahrens, vielleicht auch die Beweiserhebung nicht mehr erleben, wenn das Ausforschungbeweisverfahren verzögert würde. Das liege nicht im öffentlichen Interesse, entschied das Gericht am 6. Oktober 2007. Mit einem im US-Prozess selten erlassenen Mandamus-Beschluss wies das Gericht daher das Untergericht an, den Prozess fortzusetzen: …we vacate the stay of proceedings…


Montag, den 08. Okt. 2007

Verlorenes Lied: Abweisung  

.   Der Kläger komponierte 1993 ein Lied und gab Noten und Text seinem Freund. Als er das Lied 2001 auf CDs in Puerto Rico und dem Festland der USA entdeckte, beantragte er die Eintragung seines Urheberrechts im Copyright Office in Washington und erhob Klage gegen das Vertriebsunternehmen.

Am 2. Oktober 2007 wird die Klage auch vom Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks mangels sachlicher Zuständigkeit abgewiesen. Das Zuständigkeitsmerkmal eines zulässigen Eintragungsantrags fehlt, denn der Künstler reichte mit dem Antrag keine Kopie seiner Komposition Noche de Fiesta nach 17 USC §411(a) ein.

Den Verstoß gegen die Hinterlegungspflicht in 17 USC §408(b) konnte er nicht wirksam heilen, indem er das Lied rekonstrierte, weil ihm das Original abhanden kam, entschied das Gericht in Sachen Fernando Torrés-Negrón v. J&N Records, LLC et al., Az. 06-2058. Seine Nachahmung steht nicht einer Kopie seines Originals gleich, vgl. Kodadek v. MTV Networks, Inc., 152 F.3d 1209, 1212 (9th Cir. 1998).







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.