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Sonntag, den 14. Okt. 2007

Haftet Mandant oder Anwalt?

 
.   Ein Anwalt erficht eine deutsche eV aufgrund eines seinem Mandanten gekündigten Wettbewerbsverbots zwischen Lieferanten und kündigt dem US-Kunden an, im Falle der Abnahme von Lieferungen des eV-Gegners würden Haftungsansprüche gegen den Kunden folgen. Wer haftet für diesen rechtswidrigen Eingriff in Vertragsbeziehungen Dritter, die tortious Interference in contractual Relations?

Der Anwalt, wenn er keinen Auftrag für den Eingriff besaß? Oder sein Mandant? Beide? Was zwischen ihnen vereinbart war, ist aus US-Sicht für Klage und Beweiserhebung gleich. Im Haftungsprozess in den USA werden die Unterlagen beider Parteien im Rahmen des Discovery-Beweisverfahrens eingesehen und als Parteien kommen beide gleichzeitig in Frage.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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