Das Gericht entschied den Markenrechtsstreit gegen den Kläger und bestätigte damit die Entscheidung des District Courts. Alleine die Übereinstimmung eines Wortes reicht nicht aus, wenn der übrige Rest des Namens verschieden ist und das übereinstimmende Wort nur die Region des Anbaugebietes bezeichnet. Aber auch die Verwechslungsgefahr sei ein wesentlicher Faktor für die Markenrechtsverletzung und müsste vom Kläger bewiesen werden. Dies ist ihm nach Auffassung des Berufungsgerichts und einer dazu eigens durchgeführten Konsumentenbefragung nicht gelungen.
Pikantes Detail war daneben die Prozessgeschichte. Der District Court hatte im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zunächst eine Markenrechtsverletzung angenommen und eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen den Beklagten erlassen, woraufhin dieser bereits auf sämtlichen Weinetiketten sowie T-Shirts und anderen Merchandise-Artikeln das umstrittene Wort Leelanau gestrichen hatte.