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Donnerstag, den 18. Okt. 2007

Was von $150 Mio. übrig bleibt  

RM - Washington. Der amerikanische Strafschadensersatz - Punitive Damages - ist für deutsche Juristen oft nur schwer nachvollziehbar. Zu lesen ist immer wieder von astronomisch hohen Dollarsummen, die von einer Jury zugesprochen werden. So anfangs auch im Fall White v. Ford Motor Co, Az. 05-15655.

Wegen eines Handbremsendefektes überrollte in Nevada im Jahr 1994 ein geparkter Ford-Pickup-Truck einen dreijährigen Jungen. Die Geschworenen der Jury sprachen den gegen den Autohersteller klagenden Eltern des getöteten Kindes zunächst $2,3 Mio. als Schadensersatz und weitere $150 Mio. als Strafschadensersatz zu. Denn Ford hatte trotz Kenntnis vom Bremsdefekt keine Rückrufaktion gestartet, wodurch neben dem Jungen noch Dutzende anderer Menschen zu Schaden gekommen waren. Jedoch war die Entscheidung der Jury - wie so oft - nicht entgültig, weil sie gegen das Recht von Nevada verstieß. So war danach schon früher der Strafschadensersatz auf das 30fache des einfachen Schadensersatzes begrenzt. Daher wurde der Strafschadensersatz vom Gericht zunächst auf $69 Mio. im Wege des Remittitur herabgesetzt. Auf die Berufung des Autoherstellers wurde dann ein neues Verfahren - New Trial - vom Gericht angeordnet, da das Jury-Verdikt aus Nevada den Autohersteller darüber hinaus unzulässigerweise auch für Schäden ausserhalb von Nevada bestrafte.

Im neuen Verfahren kam die Jury nur noch auf $52 Mio. Aber auch dieses Urteil hielt der Berufung von Ford nicht stand. Wie das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks, United States Court of Appeals, am 30. August 2007 entschied, hatte der Richter im zweiten Verfahren die Jury ungenügend über die Ausgang des ersten Verfahrens informiert. Überdies verwies das Gericht auf die Entscheidung des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington vom 20. Februar 2007 im Fall Phillip Morris USA v. Williams, 127 S.Ct. 1057, wonach der Strafschadensersatz nicht mehr für Schäden zugesprochen werden darf, welche bei am Prozess unbeteiligten Dritten eingetreten sind.

Wenn demnächst das dritte Verfahren stattfindet, wird vermutlich nicht mehr viel vom anfänglichen Strafschadensersatz übrig bleiben. Denn im Jahr 2003 entschied der United States Supreme Court zu State Farm v. Campbell, 538 US 408 (2003), vom 7. April 2003, dass der verfassungsmäßige Strafschadensersatz das Neunfache des einfachen Schadensersatzes nicht mehr überschreiten darf. Punitive Damages sollten daher zwar niemals unterschätzt werden, jedoch sind Entscheidungen einer Jury zu einer bestimmten Höhe häufig nicht das letzte Wort und werden zudem mehr und mehr auf besondere Fälle begrenzt.


Donnerstag, den 18. Okt. 2007

Golfspieler haftet nicht  

.   Gewisse Aktivitäten sind so risikobehaftet, dass die freiwillige Beteiligung an ihnen einen ansonsten haftpflichtigen Teilnehmer von der Haftung freistellen kann. Für Kontaktsportarten hatte das Obergericht in Kalifornien diese Regel bereits im Präzedenzfall Knight v. Jewett, 3 Cal.4th 296 (1992), aufgestellt. In Sachen Johnny Shin v. Jack Ahn, Az. S146114, erklärt der Supreme Court am 30. August 2007, warum der Grundsatz auch auf Golf und einen vom Ball schwerverletzten Mitspieler anwendbar ist. Sein Urteil wirkt nicht in anderen Staaten der USA.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.