Wer einen Arbeitsplatz beim Unternehmen in den USA wünscht, muss natürlich Amerikaner sein, als Daueraufenthaltsberechtigter eine sogenannte Green Card besitzen oder die als mehr oder wenig vorübergehend in den USA Anwesenden Visa besitzen, die eine bezahlte Anstellung ermöglicht.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Chef der deutschen Mutterfirma nicht in Deutschland bleiben darf und gleichzeitig President, Director und Shareholder der US-Gesellschaft sein dürfte. Dazu braucht er nicht die Staatsangehörigkeit zu wechseln oder ein Visum zu besorgen. Der Inhaber erhält die Gewinnausschüttung legal ohne US-Visum.
Der Gründer braucht zur Gründung nicht einmal in den USA zu kommen, denn der Anwalt in den USA kann den vollständigen Gründungsvorgang ohne die Anwesenheit der zuküftigen Gesellschafter oder Geschäftsführung, Officers erledigen.
Erst wenn das Unternehmen so gewachsen ist, dass es an die Börse soll oder das Geschäft amerikanische Staatsgeheimnisse berührt, stellt sich die Frage nach der Staatsangehörigkeit von Schlüsselpersonen, ohne jedoch ein absolutes Ver- oder Gebot zu bedeuten. Corporation Gruendung Geschaeftsfuehrung