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Freitag, den 09. Nov. 2007

Attorney General = Justizminister  

.   Als 81. Justizminister der USA wurde am 9. November 2007 der ehemalige Bundesrichter Michael Mukasey eingeschworen. Bush dankte dem Senat, dass er ihn befriedigte. Mukasey ist der dritte Justizminister Bushs. Die ersten Minister, Ashcroft und Gonzales, waren ständiger Kritik ausgesetzt. Von Mukasey wird ein ausgeglichenes und ausgleichendes Wesen erwartet, doch löste er einen Sturm der Entrüstung aus, weil er sich weigerte, Folter als rechtswidrig zu bezeichnen.


Freitag, den 09. Nov. 2007

Attorney in fact, at law, of record  

.   Kann ein amerikanischer Rechtsanwalt gleichzeitig Attorney in fact, Attorney at law, und Attorney of record sein? Ja, denn der erste ist ein Stellvertreter, der zweite ein zugelassener Anwalt und der dritte der verfahrensvertretende Rechtsanwalt.

Interessant wird es, wenn ein Amt eine Erklärng zur Zulassung verlangt und der verfahrensvertretende Anwalt die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt, wie im Markenrecht der USA. Dort muss der Anwalt bestätigen, dass er in den USA oder Kanada zugelassen ist.

Manchmal entdeckt der nicht so zugelassene Anwalt, dass das Amt dem Markeninhaber erlaubt, selbst aufzutreten. Dazu muss der Mandant eine Erklärung abgeben, dass er anwaltlich nicht vertreten ist. Solche Erklärungen werden im Verkehr mit amerikanischen Ämtern meist eidlich oder eidesstattlich abgegeben, under Penalty of Perjury.

Da Meineide sowie Falscherklägen strikt verfolgt werden, stellt sich die Frage, ob der nichtzugelassene Anwalt dem Mandanten guten Gewissens den Wechsel von anwaltlicher Vertretung zur nichtanwaltlichen Selbstvertretung empfehlen darf, wenn der Anwalt nur im Hintergrund beteiligt sein möchte.


Freitag, den 09. Nov. 2007

Guter Vater-Gericht  

.   Der Fathering Court, nicht als Hof-zum-Kinder-machen zu übersetzen, wirkt als neue Abteilung im D.C. Superior Court, um inhaftierten Männern zu helfen, bessere Väter zu werden und sie zu lehren, wie sie ihre Unterhaltspflichten erfüllen können.

Der E-Brief der DC Bar vom 6. November 2007 beschreibt die Ziele und Methoden. Sie sollen auch die Familiengerichte im Superior Court, die an der Einrichtung beteiligte Staatsanwaltschaft sowie die städtischen Sozialprogramme in Washington entlasten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.