Der von Microsoft wegen seiner Patentpiraterie geschuldete Schadensersatz belief sich nach der Vorstellung der Geschworenen auf $115 Mio. Der Richter setzte noch einmal $25 Mio. sowie - wegen der vorsätzlichen Verletzung - die klägerischen Anwaltskosten darauf. Microsoft verlor auch die Berufung.
Die auf den JMOL-Antrag folgende Entscheidung des Richters unterliegt der Berufung, für die in Patentsachen ein Sondergericht in Washington, DC, der United States Court of Appeals for the Federal Circuit, landesweit zuständig ist. Das Bundesberufungsgericht erklärte am 16. November 2007 in Sachen Z4 Technologies, Inc. v. Microsoft Corporation, Az. 06-1638, auf 27 Seiten die Merkmale der Nachprüfung sowie der Würdigung der von der Jury vorgenommenen Subsumtion. Kopierschutz Patent Piraterie Schadensersatz Bock Gaertner