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Dienstag, den 20. Nov. 2007

Waffen für Wehrmacht oder Private?

 
.   Die Frage nach einem verfassungsgeschützten Waffenrecht für Privatpersonen stellt sich dem Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC in Sachen District of Columbia et al. v. Dick Heller, Az. 07-290. Der Supreme Court ließ durch seinen Certiorari-Beschluss vom 20. November 2007, 552 US __ (2007), die Frage wie folgt umformuliert zur Revision zu:
The petition for a writ of certiorari is granted limited to the following question: Whether the following provisions - D.C. Code §§7-2502.02(a)(4), 22-4504(a), and 7-2507.02 - violate the Second Amendment rights of individuals who are not affiliated with any state-regulated militia, but who wish to keep handguns and other firearms for private use in their homes?
Der Fall betrifft das von Bürgern angegriffene Waffenverbot in der Hauptstadt, das zwar streng, doch unwirksam ist. Für Juristen lautet eine der interessantesten Fragen in diesem Verfahrensstadium, welche Konstellationen Verbände, Staaten, Kreise, Städte und Unternehmen als Amici Curiae bilden werden. Entsprechende Anträge sind nun von allen einzureichen, die dem Gericht als Amicus Curiae ihre Rechtsansichten vortragen wollen.



MS kopiert Kopierschutz-Patent

 
.   Wenn die Geschworenen eine Patentverletzung - wie hier die Verletzung von Patenten gegen Softwarepiraterie - feststellen, kann die verletzende Partei, hier Microsoft, auch nach dem Verdikt und vor dem Erlass des erstinstanzlichen Urteils eine Richterentscheidung verlangen, um das Verdikt aufzuheben, beispielsweise durch den Antrag auf Judgment as a Matter of Law, auch Judgment Non Obstante Veredicto genannt.

Der von Microsoft wegen seiner Patentpiraterie geschuldete Schadensersatz belief sich nach der Vorstellung der Geschworenen auf $115 Mio. Der Richter setzte noch einmal $25 Mio. sowie - wegen der vorsätzlichen Verletzung - die klägerischen Anwaltskosten darauf. Microsoft verlor auch die Berufung.

Die auf den JMOL-Antrag folgende Entscheidung des Richters unterliegt der Berufung, für die in Patentsachen ein Sondergericht in Washington, DC, der United States Court of Appeals for the Federal Circuit, landesweit zuständig ist. Das Bundesberufungsgericht erklärte am 16. November 2007 in Sachen Z4 Technologies, Inc. v. Microsoft Corporation, Az. 06-1638, auf 27 Seiten die Merkmale der Nachprüfung sowie der Würdigung der von der Jury vorgenommenen Subsumtion.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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